Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 2369
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Insolvenzprofil
Sternberg Aktiengesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uentropstraße 1, 57392 Schmallenberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 2369
EUID
DER1901.HRB2369
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 68/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wilfried Pohle
Adresse
Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
Termine & Fristen
Aufhebung
09.06.2026 , 08:48 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von Kleineisenwaren, Be- und Verarbeitung von Metallprodukten, Metall- Kunststoffverbindungen sowie Kunststoffteilen und die Herstellung einschließlich Vertrieb von Produkten die mittels moderner Dreh- und Frästechnik hergestellt werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sternberg Aktiengesellschaft ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 09.06.2026 um 8:48 Uhr aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 68/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2369 eingetragenen Sternberg Aktiengesellschaft, Uentropstraße 1, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Meinolf Hegener, Selkentrop 1, 57392 Schmallenberg u…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 68/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2369 eingetragenen Sternberg Aktiengesellschaft, Uentropstraße 1, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Meinolf Hegener, Selkentrop 1, 57392 Schmallenberg und Thomas Grimm, Uentropstraße 1, 57392 Schmallenberg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
wird heute, am 09.06.2026, um 8:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 68/13
Amtsgericht Arnsberg, 09.06.2026
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