Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26713
EUID
DET2214V.HRB26713
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 251/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.02.2025 , 10:35 Uhr
Abweisung mangels Masse
16.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Baugewerbe, insbesondere Estricharbeiten, Dämmungskleben, Aminieren sowie Holz- und Bautenschutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der STM GmbH ist am 18.02.2026 um 10:35 Uhr ein allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STM GmbH mit Sitz in Montabaur ist am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Zuvor war am 18.02.2026 um 10:35 Uhr ein allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet worden. Mit der Abweisung des Antrags sind die Verfügungsbeschränkungen vom 18.02.2026 aufge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STM GmbH mit Sitz in Montabaur ist am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Zuvor war am 18.02.2026 um 10:35 Uhr ein allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet worden. Mit der Abweisung des Antrags sind die Verfügungsbeschränkungen vom 18.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 251/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der STM GmbH, Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 26713), vertr. d.: Mehmed Sevdie, GF der STM GmbH, Stauffenbergalee 22, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist am um 10:35 Uhr ein allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet worden.
D…
14 IN 251/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der STM GmbH, Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 26713), vertr. d.: Mehmed Sevdie, GF der STM GmbH, Stauffenbergalee 22, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist am um 10:35 Uhr ein allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 18.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 251/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der STM GmbH, Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 26713), vertr. d.: Sevdie Mehmet, Stauffenbergalee 22, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen …
14 IN 251/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der STM GmbH, Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 26713), vertr. d.: Sevdie Mehmet, Stauffenbergalee 22, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen vom 18.02.2026 sind am 16.04.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Montabaur, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 251/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der STM GmbH, Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 26713), vertr. d.: Sevdie Mehmet, Stauffenbergalee 22, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen vom 18.02.2026 am 16.04.2026 nach Abweisung des Insolvenza…
14 IN 251/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der STM GmbH, Stauffenbergallee 22, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 26713), vertr. d.: Sevdie Mehmet, Stauffenbergalee 22, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen vom 18.02.2026 am 16.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Montabaur, 16.04.2026
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