Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Strauss Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Elisabeth-Selbert-Straße 13, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73643
EUID
DER1101.HRB73643
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 113/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
26.03.2025
Prüfungstermin
30.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, insbesondere Unternehmen, die den Betrieb von Kaufhäusern und Textileinzelhandelsgeschäften sowie den Handel mit Waren aller Art zum Gegenstand haben, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strauss Verwaltungs GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Zudem sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 26.03.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 113/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73643 eingetragenenStrauss Verwaltungs GmbH, Elisabeth-Selbert-Str. 13, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Mart…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 113/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73643 eingetragenenStrauss Verwaltungs GmbH, Elisabeth-Selbert-Str. 13, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Martin Gramminger, Gerresheimer Straße 140 B, 40721 Hilden und Herrn Dr. Hans Peter Döhmen,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf eingesehen werden.
502 IN 113/15
Amtsgericht Düsseldorf, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 113/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73643 eingetragenen Strauss Verwaltungs GmbH, Elisabeth-Selbert-Str. 13, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Gra…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 113/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73643 eingetragenen Strauss Verwaltungs GmbH, Elisabeth-Selbert-Str. 13, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Gramminger, Diepensiepen 46, 40822 Mettmann und Herrn Dr. Hans Peter Döhmen,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 113/15
Amtsgericht Düsseldorf, 26.03.2025
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