Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 172755
EUID
DEK1101.HRB172755
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 201/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Krause
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2025 , 11:14 Uhr
Eröffnung
26.08.2025 , 12:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.10.2025
Anmeldeunterlagen zur Einsicht
03.11.2025
Prüfungstermin
24.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gewerblicher Güterkraftverkehr und die Vermittlung von Transportaufträgen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH wurde am 23.07.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nils Krause getroffen. Das Insolvenzverfahren ist am 26.08.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfahren 67g IN 201/25 und 67g IN 231/25 sind miteinander verbunden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 24.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.11.2025. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen liegen ab dem 03.11.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 201/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172755 eingetragenen STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH, Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sa…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 201/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172755 eingetragenen STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH, Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Techau,
Geschäftszweig: Gewerblicher Güterkraftverkehr und die Vermittlung von Transportaufträgen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
ist am 23.07.2025, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 201/25
Amtsgericht Hamburg, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 201/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172755 eingetragenen STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH, Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Techau,
Geschäftszweig: Gewerbl…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 201/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172755 eingetragenen STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH, Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Techau,
Geschäftszweig: Gewerblicher Güterkraftverkehr und die Vermittlung von Transportaufträgen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2025, um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 20.06.2025 und am 21.07.2025 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 201/25 und 67g IN 231/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 201/25
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 201/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172755 eingetragenen STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH, Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Techa…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 201/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172755 eingetragenen STT Sandro Techau Transportgesellschaft mbH, Schwarzenbeker Ring 7, 22149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Techau,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 26.08.2025 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Masse: 59.726,27 EUR
Regelsatz: EUR
Angemessener Vergütungssatz (Faktor): 0,8
Entsprechend sind dazu der bisher entstandenen Auslagenpauschale von einer Regelvergütung festgesetzt worden, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67g IN 201/25
Amtsgericht Hamburg, 15.06.2026
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