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Insolvenzprofil
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Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung (§ 34c GewO).
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Südwesthaus Projektbau GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde zunächst auf den 15.03.2024 und später auf den 02.08.2024 bestimmt. Das mündliche Verfahren ist angeordnet. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung findet am 01.07.2026 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Friedberg statt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, konkret über den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages zur Beilegung bzw. Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Originalbekanntmachung
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