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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren der TATSAN GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Mehmet Akan Cay, wurde zunächst vom Amtsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 10.11.2025 als unzulässig zurückgewiesen, da die Schuldnerin nicht mitgewirkt hatte. Dieser Beschluss wurde am 27.11.2025 zugestellt. Die Schuldnerin legte am 11.12.2025 sofortige Beschwerde ein. Im Abhilfeverfahren ergab ein Zwischenbericht der Sachverständigen vom 08.01.2026, dass die Schuldnerin nunmehr ausreichend mitwirkt. Das Amtsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.01.2026 die Zurückweisung aufgehoben und verfügt, dass das Insolvenzverfahren weitergeführt wird.
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