Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sveco Mino-x GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kempener Str. 1a - 3, 47669 Wachtendonk
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 13723
EUID
DER1304.HRB13723
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
32 IN 15/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Andjelka Minokovic
Rolle
Geschäftsführerin (gesetzliche Vertreterin des Schuldners)
Adresse
Rheinpfad 13, 40667 Meerbusch
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.03.2025
Prüfungstermin
13.11.2025
Fristende
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von einem Fitness-, Wellness- und Saunacenter mit den zusammenhängenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sveco Mino-x GmbH ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde und die Einstellung des Verfahrens vorbereitet wurde. Es erfolgte eine Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters basierend auf einem verwalteten Vermögen von 25.111,66 EUR. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 13.11.2025. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis zum 18.08.2026 Stellung zu nehmen, unter anderem zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 647.154,08 EUR. Für die Verteilung stand kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR).
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sveco Mino-x GmbH ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt wurden (06.03.2025 und 13.11.2025). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sveco Mino-x GmbH ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt wurden (06.03.2025 und 13.11.2025). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung unzulässig wurde und die Einstellung des Verfahrens vorbereitet wurde. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde neu festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range von § 38 InsO steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung, obwohl Forderungen in Höhe von 647.154,08 EUR angemeldet sind. Das Verfahren ist somit mit einer Null-Quote beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Me…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Meerbusch
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 30.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
32 IN 15/20
Amtsgericht Kleve, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Me…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Meerbusch
ist am 14.10.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (sofern vorhanden);
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der Forderungen im Rang des § 38 InsO.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
32 IN 15/20
Amtsgericht Kleve, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Me…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Meerbusch
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer aufgrund § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO neu festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Das durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltete Vermögen betrug 25.111,66 EUR.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 55 % gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.11.2020.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 eingesehen werden.
32 IN 15/20
Amtsgericht Kleve, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Me…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Rheinpfad 13, 40667 Meerbusch
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 647.154,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
32 IN 15/20
Amtsgericht Kleve, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Moerser Straße 18 A, 4…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 15/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13723 eingetragenen Sveco Mino-x GmbH, Kempener Straße 1-3, 47669 Wachtendonk, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andjelka Minokovic, Moerser Straße 18 A, 40667 Meerbusch
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 30.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 15/20
Amtsgericht Kleve, 02.01.2025
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