Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SwissCommerce Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 8237
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1406.HRB8237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 248/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.12.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 09:03 Uhr
Berichtstermin
02.04.2025 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2025
Prüfungstermin
21.05.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen und Dienstleistungen für andere Unternehmen, das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung dieser und anderer Beteiligungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen sowie erlaubnisfreie Beratungsleistungen für Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen, ist nach einer vorläufigen Verwaltung, für die am 10.12.2024 eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen erteilt worden, das Insolvenzverfahren am 01.03.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs. Insolvenzforderungen sind bis zum 30.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 02.04.2025 statt, um über verschiedene Angelegenheiten wie die Wirksamkeit der Freigabe der selbständigen Tätigkeit oder die Fortführung des Geschäftsbetriebes zu beschließen. Der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 21.05.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH ist am 01.03.2025 um 09:03 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor war bereits am 10.12.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Rahme…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH ist am 01.03.2025 um 09:03 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor war bereits am 10.12.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Rahmen der Eröffnung ist Rechtsanwalt Holger Käs als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Forderungen sind bis zum 30.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin ist für den 02.04.2025 um 10:30 Uhr angesetzt, in dem unter anderem über die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die Wahl eines anderen Verwalters und die Fortführung des Geschäftsbetriebs beschlossen werden soll. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 21.05.2025 um 09:00 Uhr statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 248/24:
Über das Vermögen der
SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8237), vertr. d.: 1. Alexander Trampisch, Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, (Geschäftsführer),
ist am 01.03.2025 um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
In…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 248/24:
Über das Vermögen der
SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8237), vertr. d.: 1. Alexander Trampisch, Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, (Geschäftsführer),
ist am 01.03.2025 um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 02.04.2025, 10:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 21.05.2025, 09:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 248/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8237), vertr. d.: 1. Alexander Trampisch, Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.12.2024 um…
6 IN 248/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8237), vertr. d.: 1. Alexander Trampisch, Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.12.2024 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 248/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8237),
vertreten durch:
1. Alexander Trampisch, Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Ver…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 248/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SwissCommerce Germany GmbH, Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen (AG Gießen , HRB 8237),
vertreten durch:
1. Alexander Trampisch, Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
ist am 10.12.2024 um 13.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 10.12.2024
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