Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Syntas Business Support GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Magnusstraße 13, 50672 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 47584
EUID
DER3306.HRB47584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 427/02
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier
Adresse
Breite Straße 100, 50667 Köln
Termine & Fristen
Gerichtsbeschluss Nachtragsverteilung
18.12.2020
Vergütungsfestsetzung
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Dienst- und Beratungsleistungen sowie Geschäftsbesorgungen, insbesondere auf dem Gebiet des Personalwesens, der Materialwirtschaft, des Finanz- und Rechnungswesens, des Controllings, der IT-Betreuung, der Forschung- und Entwicklung, der Durchführung von Montageleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syntas Business Support GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, hat aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom 18.12.2020 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Das Amtsgericht Köln hat am 09.04.2026 die Vergütung des Verwalters für diese Nachtragsverteilung festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung und die Auslagen sind aus der Insolvenzmasse zu bezahlen. Gegen die Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, wenn der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 427/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bergisch Gladbach unter HRB 5578 eingetragenen Syntas Business Support GmbH, Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Spiegel, Hasen…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 427/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bergisch Gladbach unter HRB 5578 eingetragenen Syntas Business Support GmbH, Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Spiegel, Hasenkampstraße 15, 44795 Bochum
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Breite Straße 100, 50667 Köln
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx€
Auslagen xxx€
Zwischensumme xxx€
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx€
Endbetrag xxx€
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 18.12.2020 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung ist unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Masse nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 211 Abs. 3, §§ 205, 63 InsO, § 6 InsVV). Der Wert beträgt xxx€. Unter diesen Umständen ist die festgesetzte Vergütung angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.05.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 eingesehen werden.
75 IN 427/02
Amtsgericht Köln, 09.04.2026
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