Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tailorit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Plange Mühle 2, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 63330
EUID
DER1101.HRB63330
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 159/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Adresse
Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter beginnt
20.11.2018
Amtsausübung vorläufiger Verwalter endet
01.02.2019
Vergütungsantrag
10.03.2026
Beschlussdatum
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die strategisch und operative Beratung von Unternehmen bei allen Arten von Organisationsanpassungen; Durchführung von Reorganisationsprojekten, insbesondere durch den Einsatz von Geschäftsprozessanalyse, -modellierung und - optimierung, dem Anforderungsmanagement, sowie der Softwareauswahl und -einführung, Unterstützung im Projektmanagement, der Methodik und der Qualitätssicherung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tailorit GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manfred Schulte festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.11.2018 bis zum 01.02.2019 ausgeübt. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung vorläufiger Verwalter. Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 159/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63330 eingetragenen Tailorit GmbH, Plange Mühle 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Thomas Jesewski, Franklinstraße 20 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 159/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63330 eingetragenen Tailorit GmbH, Plange Mühle 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Thomas Jesewski, Franklinstraße 20 , 40479 Düsseldorf
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manfred Schulte, Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.11.2018 bis zum 01.02.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 159/18
Amtsgericht Düsseldorf, 13.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.