Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TAMAHU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Neumarkt 1, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 35072
EUID
DEU1104.HRB35072
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532 IN 1345/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hagen Hirth
Adresse
Glacisstraße 9 a, 01099 Dresden
Telefon
0351 20607 44
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.08.2025 , 11:25 Uhr
Eröffnung
04.11.2025 , 17:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.01.2026
Frist für Anträge und Stellungnahmen
04.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Restaurants und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAMAHU GmbH mit Sitz in Dresden wurde durch das Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 532 IN 1345/25 behandelt. Zunächst wurden am 25.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Hagen Hirth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 04.11.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Hagen Hirth als Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Gläubiger müssen ihre Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 05.01.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensschritten, einschließlich der Beibehaltung oder Wahl des Verwalters sowie Gläubigerausschusses, sind bis zum 04.02.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TAMAHU GmbH, Neumarkt 1, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35072
vertreten durch den Geschäftsführer Minh Ngoc Nguyen
vertreten durch den Geschäftsführer Van Nam Truong
- wurde am 25.08.2…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TAMAHU GmbH, Neumarkt 1, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35072
vertreten durch den Geschäftsführer Minh Ngoc Nguyen
vertreten durch den Geschäftsführer Van Nam Truong
- wurde am 25.08.2025 um 11:25 Uhr Hagen Hirth, Glacisstraße 9 a, 01099 Dresden, Website www.anwaltskanzlei-hirth.de, Telefon geschäftlich 0351 20607 44, Telefax 0351 20607 45 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 1345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAMAHU GmbH, Neumarkt 1, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35072
vertreten durch den Geschäftsführer Minh Ngoc Nguyen
vertreten durch den Geschäftsführer Van Nam Truong
- wurde am 04.11.2025 um…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 1345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAMAHU GmbH, Neumarkt 1, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35072
vertreten durch den Geschäftsführer Minh Ngoc Nguyen
vertreten durch den Geschäftsführer Van Nam Truong
- wurde am 04.11.2025 um 17:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Hagen Hirth, Glacisstraße 9 a, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 20607 44 Telefax: 0351 20607 45
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.02.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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