Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
August-Bebel-Str. 77, 01728 Bannewitz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40387
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB40387
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 1160/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wazlawik
Kanzlei
wallnerweiss
Adresse
Bautzner Straße 102, 01099 Dresden
Telefon
0351 86275 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.12.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.01.2025
Frist für Anträge und Stellungnahmen
24.02.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit und Verlegung von Fliesen und Naturstein
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel mit und Verlegung von Fliesen und Naturstein
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Bannewitz und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 40387 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Jörg Dieter Winkler. Am 22.08.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH ist am 02.12.2024 um 14:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wazlawik ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 13.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH ist am 02.12.2024 um 14:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wazlawik ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 13.01.2025. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 24.02.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Am 22.08.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1160/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH, August-Bebel-Straße 77, 01728 Bannewitz, Amtsgericht Dresden , HRB 40387
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dieter Winkler
- hat der Insolvenzverwalter d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1160/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH, August-Bebel-Straße 77, 01728 Bannewitz, Amtsgericht Dresden , HRB 40387
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dieter Winkler
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.08.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1160/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH, August-Bebel-Straße 77, 01728 Bannewitz, Amtsgericht Dresden , HRB 40387
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dieter Winkler
- wurde am 02.12.2024 um 1…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1160/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ullrich-Winkler Fliesen und Naturstein GmbH, August-Bebel-Straße 77, 01728 Bannewitz, Amtsgericht Dresden , HRB 40387
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dieter Winkler
- wurde am 02.12.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wazlawik, Bautzner Straße 102, 01099 Dresden, Telefax: 0351 86275 10 Email geschäftlich: dresden@wallnerweiss. de Telefon geschäftlich: 0351 86275 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.02.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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