Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TCC The Cleaning Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 8435
EUID
DEM1405.HRB8435
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 179/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TCC The Cleaning Company GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat die Entscheidung am 17.12.2025 getroffen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 179/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TCC The Cleaning Company GmbH, Kiefernweg 5, 63694 Limeshain (AG Friedberg (Hessen), HRB 8435), vertr. d.: Radostin Dobrev, Sindlinger Straße 50, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025…
60 IN 179/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TCC The Cleaning Company GmbH, Kiefernweg 5, 63694 Limeshain (AG Friedberg (Hessen), HRB 8435), vertr. d.: Radostin Dobrev, Sindlinger Straße 50, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 17.12.2025
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