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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEBO Sozialimmobilienbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in zwei Bekanntmachungen das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Geschäftsanteilskauf- und abtretungsvertrag angeordnet. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden. In der ersten Bekanntmachung vom 13.05.2025 wurde eine Frist zur Einreichung von Einwendungen bis zum 30.05.2025 gesetzt. In der späteren Bekanntmachung vom 20.07.2025 wurde die Frist zur Einreichung von Einwendungen auf den 07.08.2025 verlängert bzw. neu festgelegt. Weitere Einzelheiten sind der Verfahrensakte zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
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