Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 65569
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 65569
EUID
DER1101.HRB65569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 8/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.01.2024 , 14:16 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.05.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
16.05.2024
Berichtstermin
30.05.2024
Prüfungstermin
30.05.2024
Festsetzung Vergütung
07.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Projektentwicklung sowie die Betätigung als Baubetreuer und Bauträger.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 11.01.2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Kier bestellt worden. Es ist ein Verbot für Drittschuldner ergangen, an die Schuldnerin zu zahlen, und Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin entspricht dem Stichtag 30.05.2024. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 16.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH ist am 01.04.2024 um 10:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.01.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ernannt worden. Die Fr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH ist am 01.04.2024 um 10:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.01.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.05.2024. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 16.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist am 07.01.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 8/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65569 eingetragenen Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH, Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 8/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65569 eingetragenen Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH, Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Meinolf Wächter und Herrn Hermann Tecklenburg,
ist am 11.01.2024, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 8/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 8/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65569 eingetragenen Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH, Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Meinolf Wächter und Herrn Hermann Te…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 8/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65569 eingetragenen Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH, Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Meinolf Wächter und Herrn Hermann Tecklenburg,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 8/24
Düsseldorf, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 8/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65569 eingetragenen Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH, Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Meinolf Wä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 8/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65569 eingetragenen Tecklenburg Projektentwicklungs GmbH, Neusser Straße 65, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Meinolf Wächter, und Herrn Hermann Tecklenburg,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.10.2024 verwiesen.
504 IN 8/24
Amtsgericht Düsseldorf, 07.01.2025
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