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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T.E.D. GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 24.07.2024 ist. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 20.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 371.509,13 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 25.000,00 EUR zur Verfügung, wovon noch Massekosten nach § 54 InsO abgezogen werden müssen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind festgesetzt worden. Grundlage für die Berechnung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
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