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Insolvenzprofil
TESSA Handelskontor UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207797
EUID
DEP1103.HRB207797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 23/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung
09.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TESSA Handelskontor UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Braunschweig ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig einzureichen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Entscheidung ist am 09.10.2026 vom Amtsgericht Braunschweig ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 23/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TESSA Handelskontor UG (haftungsbeschränkt), Fallersleberstraße 27, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207797), vertr. d.: Dr. Roland Christian Grieße, Kramerstraße 5, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolven…
275 IN 23/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TESSA Handelskontor UG (haftungsbeschränkt), Fallersleberstraße 27, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207797), vertr. d.: Dr. Roland Christian Grieße, Kramerstraße 5, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.10.2026
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