Nachtragsverteilung Niedersachsen HRB 202123

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TANDEM Personaldienstleistungen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202123
EUID
DEP1103.HRB202123

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 155/14 d
Phase
Nachtragsverteilung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann

Termine & Fristen

Anordnung Nachtragsverteilung
23.06.2021
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
05.03.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
07.10.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM Personaldienstleistungen GmbH, Bohlweg 19, 38100 Braunschweig, ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für die durch Beschluss vom 23.06.2021 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Mit Schriftsatz vom 05.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für diese Nachtragsverteilung. Das Gericht hat die beantragte Vergütung als angemessen angesehen und gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festgesetzt. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen; der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit sofortiger Wirkung bekannt gemacht worden. Die Rechtsmittelbelehrung weist darauf hin, dass die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tage der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig einzulegen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

275 IN 155/14 d: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM Personaldienstleistungen GmbH, Bohlweg 19, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202123), vertr. d.: 1. Tandem Überlassungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold, (Gesellschafterin), 2. Tandem Holding GmbH …

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.