Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TANDEM Personaldienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202123
EUID
DEP1103.HRB202123
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 155/14 d
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
23.06.2021
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
05.03.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
07.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM Personaldienstleistungen GmbH, Bohlweg 19, 38100 Braunschweig, ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für die durch Beschluss vom 23.06.2021 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Mit Schriftsatz vom 05.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für diese Nachtragsverteilung. Das Gericht hat die beantragte Vergütung als angemessen angesehen und gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festgesetzt. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen; der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit sofortiger Wirkung bekannt gemacht worden. Die Rechtsmittelbelehrung weist darauf hin, dass die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tage der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 155/14 d: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM Personaldienstleistungen GmbH, Bohlweg 19, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202123), vertr. d.: 1. Tandem Überlassungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold, (Gesellschafterin), 2. Tandem Holding GmbH …
275 IN 155/14 d: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM Personaldienstleistungen GmbH, Bohlweg 19, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202123), vertr. d.: 1. Tandem Überlassungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold, (Gesellschafterin), 2. Tandem Holding GmbH & Co. KG, Kesselbrink 5, 33602 Bielefeld, (Gesellschafterin), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für die durch Beschluss vom 23.06.2021 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütungfür die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 07.10.2026
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