Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T.F.Dienstleistung.GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 17010
EUID
DED3304V.HRB17010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 400/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.12.2024
Forderungsanmeldefrist
22.08.2025
Forderungsanmeldefrist
05.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T.F.Dienstleistung.GmbH ist Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 1 InsO eingetreten. Der Insolvenzverwalter Dr. Jochen Zaremba hat die Vergütung und Auslagen auf Antrag vom 02.07.2025 festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 27.897,98 EUR zur Verteilung steht. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt voraussichtlich 1.937,68 EUR bei Masseverbindlichkeiten von 11.511,53 EUR; eine Zahlung an die Insolvenzgläubiger erfolgt nicht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (Tabelle lfd. Nr. 22 und 23) sowie die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Frist für Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigende Einstellung des Verfahrens endet am 05.11.2025. Zudem besteht die Gelegenheit, bis zum 22.08.2025 bzw. 05.11.2025 der Forderungsanmeldung zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T.F.Dienstleistung.GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin wurde Masseunzulänglichkeit festgestellt, woraufhin die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung angeordnet wurden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters R…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T.F.Dienstleistung.GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin wurde Masseunzulänglichkeit festgestellt, woraufhin die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung angeordnet wurden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba wurden festgesetzt. Es sind voraussichtlich 1.937,68 € Verteilungsmasse verfügbar, wobei 11.511,53 € Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind; an Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Im Verfahren wurden Forderungen zur Prüfung angemeldet: Die Frist zum Widerspruch gegen die Forderung mit lfd. Nr. 22 endete am 22.08.2025. Gegen die Forderungen mit den lfd. Nummern 9 bis 21 sowie gegen die nachträglich angemeldete Forderung mit lfd. Nr. 23 konnte bis zum 04.12.2024 bzw. 05.11.2025 widersprochen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Al-Ameri Waleed Azeez Mahmood
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17010
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 11.01.2024 angezeigt, dass Masse…
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Al-Ameri Waleed Azeez Mahmood
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17010
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 11.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 400/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Al-Ameri Waleed Azeez Mahmood
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 In…
IN 400/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Al-Ameri Waleed Azeez Mahmood
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
1.
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insol…
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
1.
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit
bis einschließlich 05.11.2025
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, c/o SRI, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.07.2025. Ausgehend von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 27.897,98 EUR wurde die Regelvvergütung nach §§ 63 Abs. 1 InsO, 2 Abs. 1 InsVV festgesetzt. Zudem wurden die Auslagen des Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den Kosten der Zustellung an insgesamt 21 Gläubiger festgesetzt. Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind vorausssichtlich 1.937,68 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 11.511,53 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 23 erfolgt im…
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Al-Ameri Waleed Azeez Mahmood
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO…
IN 400/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.F.Dienstleistung.GmbH, Hinterm Bahnhof 4, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Al-Ameri Waleed Azeez Mahmood
Registergericht Fürth HRB 17010
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 9 - 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.