Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von digitalen Produkten sowie der Durchführung von Informations- und Werbeveranstaltungen. Herstellung und Vermarktung von Internetplattformen und Internetdienstleistungen sowie Personalmanagementleistungen und damit zusammenhängende Geschäfte. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, sind ausgeschlossen. Erbringung folgender Dienstleistungen: Dienstleistungen As A Service im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Entwicklung von digitalen Plattformen, Produkten und Marken sowie die Vergabe von Lizenzmodellen (Franchise), Beratungsdienstleistungen im Bereich Konzeption und Strategiemanagement sowie die Durchführung von Events, Informations- und Werbeveranstaltungen, Supply Chain Management (SCM) umfassende Konzeption, Planung, Steuerung und Integration von Unternehmensaktivitäten entlang der Logistik- und Wertschöpfungskette. Großhandel mit Produkten aller Art, insbesondere typische Waren für Kioske und Tankstellen.
Am 10.03.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der That Solution GmbH in Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija bestellt worden. Mit der Eröffnung ist dem Schuldner die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das weitere Verfahren 810 IN 1606/24 T-77 ist mit diesem Verfahren verbunden. Im schriftlichen Verfahren sind Gläubiger aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 02.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 16.06.2025 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 07.04.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Originalbekanntmachung
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