Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
THC The House Company Team GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rheinkai 13, 55411 Bingen am Rhein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 43868
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2304V.HRB43868
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 37/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Kallenberg
Adresse
Backhaushohl 32, 55128 Mainz
Termine & Fristen
Stichtag Anhörung
04.10.2024
Widerspruchsfrist Ende
21.10.2024
Beschluss Schlussverteilung
15.11.2024
Schlusstermin
10.01.2025
Aufhebung
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verkauf, Verwaltung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien aller Art, sowie Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Verkauf, Verwaltung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien sowie damit verbundene Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH ist am 15.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Schuldner wird vertreten durch den Liquidator Eckard Schubert. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH ist am 15.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden im September 2024 verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Es wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH ist am 15.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden im September 2024 verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Es wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.10.2024 bestand. Zudem wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und der Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag auf den 04.10.2024 bestimmt. Der Liquidator Eckard Schubert vertritt die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH ist am 15.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.10.2024 bestand. Der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH ist am 15.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.10.2024 bestand. Der Stichtag für Anhörungen zum Vergütungsantrag wurde auf den 04.10.2024 bestimmt. Die Schlussverteilung wurde am 15.11.2024 beschlossen, wobei ein verfügbares Verteilungsvolumen von EUR 3.277,55 bei Forderungen in Höhe von EUR 93.772,50 bestand. Der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde auf den 10.01.2025 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg sowie die des vorläufigen Verwalters wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 37/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung…
4 IN 37/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 4 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, (Liquidator),
wird für die Prüfung der bis zum 21.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderun…
Geschäfts-Nr. 4 IN 37/22
In dem Insolvenzverfahren THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, (Liquidator),
wird für die Prüfung der bis zum 21.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 21.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stich…
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 04.10.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d. Liquidator Eckard Schuber, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868) geführt bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein unter dem Aktenzeichen 4 In 37/22, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, B…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d. Liquidator Eckard Schuber, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868) geführt bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein unter dem Aktenzeichen 4 In 37/22, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, Backhaushohl 32, 55128 Mainz, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt EUR 93.772,50.
Der zur Verteilung verfügbare Betrag beläuft sich auf EUR 3.277,55
55411 Bingen, 15.11.2024
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 37/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und Schlusster…
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 10.01.2025 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse,
d) Prüfung der angemeldeten Forderungen
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsan…
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits mit Beschluss vom 3.9.2024 festgesetztem Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Da hier nur zum Teil Verbindlichkeiten aus der gewerblichen Tätigkeit betroffen sind, ist der Vorsteuererstattungsanspruch im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten der jeweils geltend gemachten Insolvenzforderungen aufzuteilen (BFH, Urteil vom 15. Februar 2015, Az. V R 44/14). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 35,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Stephan Kallenberg fest…
4 IN 37/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THC The House Company Team GmbH, vertr.d.d Liquidator Eckard Schubert, Rheinkai 13, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 43868), vertr. d.: Eckard Schubert, Schulstraße 22, 65366 Geisenheim, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Stephan Kallenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits durch Beschluss vom 3.9.2024 festgesetzten Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.08.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 12.11.2024
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