Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Blossom F.L. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schössergasse 29, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39497
EUID
DEU1104.HRB39497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 1275/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Fränze Müller
Termine & Fristen
Eröffnung
10.10.2022
Vergütungsfestsetzung
16.12.2025
Fristende Widerspruch Forderungen
13.01.2026
Fristende Stellungnahmen Schlussrechnung
26.03.2026
Aufhebung
26.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Einzelhandel mit Modeartikeln, Kleidung, Textilien, Accessoires, Kosmetikartikeln, Lifestyle-Produkten sowie ergänzende Beratungsleistungen; Betrieb einer handelsgastronomischen Fläche mit Smoothiebar, Kaffeebar und dem Angebot verzehrfertiger Speisen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH ist am 10.10.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin Fränze Müller am 16.12.2025 festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 7.439,81 EUR zugrunde gelegt wurde. Es wurden Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis bis zum 26.03.2026 eingereicht bzw. ermöglicht. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 13.01.2026 bestanden. Für die Schlussverteilung sind Forderungen von 14.705,57 EUR zu berücksichtigen, während eine Masse von 271,26 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 26.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
|
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftl…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 26.03.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 14.705,57 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 271,26 EUR zur Verfügung"
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen I…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.01.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16.12.2025 fes…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16.12.2025 festgesetzt.
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 10.10.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.07.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 7.439,81 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
|
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 26.05.202…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1275/22
In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Blossom F.L. GmbH, Schössergasse 29, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39497
vertreten durch die Geschäftsführerin Fränze Müller
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 26.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
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1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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