Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.I.S. Cars-Recycling & Spareparts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Güterboden 5, 01609 Wülknitz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39117
EUID
DEU1104.HRB39117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531 / 551 IN 1969/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Neumann
Adresse
Tieckstraße 17, 01099 Dresden
Telefon
0351 2666898 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
04.02.2026 , 18:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.03.2026
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Autodemontage, Handel mit Gebrauchtwagen und Autoteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.I.S. Cars-Recycling & Spareparts GmbH ist am 04.02.2026 um 18:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Neumann bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 04.05.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 / 551 IN 1969/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.I.S. Cars-Recycling & Spareparts GmbH, Am Güterboden 5, 01609 Wülknitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39117
vertreten durch den Geschäftsführer Khaled Habbachi
- wurde am 04.02.2026 um 18:30 Uhr das I…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 / 551 IN 1969/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.I.S. Cars-Recycling & Spareparts GmbH, Am Güterboden 5, 01609 Wülknitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39117
vertreten durch den Geschäftsführer Khaled Habbachi
- wurde am 04.02.2026 um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Holger Neumann, Tieckstraße 17, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@hgw.de Telefon geschäftlich: 0351 2666898 0 Telefax: 0351 2666898 9
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.05.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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