Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Polarship GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 180471
EUID
DEK1101.HRB180471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 256/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Büttner
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Telefon
040 - 655 880 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.07.2026 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 14.07.2026 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der The Polarship GmbH angeordnet. Die Antragstellerin ist durch Jarren Flack und Johanna Schäfer vertreten. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Büttner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 256/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der The Polarship GmbH, Alte Landstraße 148, 22339 Hamburg (AG Hamburg, HRB 180471),
vertr. d.: 1. Jarren Flack, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Johanna Schäfer, (Geschäftsführerin),
Gegenstand des Unternehmens: Der B…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 256/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der The Polarship GmbH, Alte Landstraße 148, 22339 Hamburg (AG Hamburg, HRB 180471),
vertr. d.: 1. Jarren Flack, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Johanna Schäfer, (Geschäftsführerin),
Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Reederei, Erwerb, Umbau und Betrieb eines Seeschiffes, die Durchführung von Schiffsreisen, das Verchartem von Schiffen sowie die Übernahme von organschaftlichen und Gremienfunktionen,
ist am 14.7.2026 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, Tel.: 040 - 655 880 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 256/26
Amtsgericht Hamburg, 14.07.2026
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