Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Scope GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 142015
EUID
DEK1101.HRB142015
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 376/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Telefon
040 36 13 07 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.10.2026 , 15:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 5.10.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der The Scope GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Hamburg unter HRB 142015, hat ihren Sitz in der Hallerstraße 19, 20146 Hamburg. Geschäftsführer ist Kadri Faruk Heplevent. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 376/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der The Scope GmbH, Produktion jeder Art im Bereich der Medien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Hallerstraße 19, 20146 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142015), vertr. d.: Kadri Faruk Heplevent (Geschäftsfüh…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 376/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der The Scope GmbH, Produktion jeder Art im Bereich der Medien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Hallerstraße 19, 20146 Hamburg (AG Hamburg, HRB 142015), vertr. d.: Kadri Faruk Heplevent (Geschäftsführer),
ist am 5.10.2026 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, Tel.: 040 36 13 07 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 376/26
Amtsgericht Hamburg, 05.10.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.