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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHE Grundstück und Immobiliengesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127350, wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 102/21 geführt. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Roselyne Effa Effa. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 63, 64 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403, eingesehen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gemäß §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde sowie die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung, die als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere dieser Zeitpunkte. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird, und soll begründet werden. Der Beschluss ist datiert auf den 01.10.2026.
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