Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Taste Company
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 735713
EUID
DEB8535.HRB735713
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 1796/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bidjan Payandeh
Adresse
O 3, 11+12, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist für Forderungen
04.06.2026
Frist zur Einlegung von Einwendungen
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten und gastronomischen Unternehmen aller Art, insbesondere auch das Catering von Veranstaltungen aller Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Betrieb einer Fullserviceagentur in den Bereichen Marketing, Event, und Kommunikation. Planung und Durchführung von entsprechenden Events, sowohl in eigenem Namen als auch für Dritte. Vermietung und Verkauf von Eventequipment. Logistische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verleih und Verkauf des Equipments.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Taste Company GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 09.04.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 04.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Taste Company GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden nachrangige Insolvenzforderungen geprüft, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 04.06.2026 lief und die Forderungen anschließend als festgestellt galten. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Taste Company GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurden nachrangige Insolvenzforderungen geprüft, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 04.06.2026 lief und die Forderungen anschließend als festgestellt galten. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgte ebenfalls im schriftlichen Verfahren, wobei Einwendungen bis zum 07.09.2026 möglich waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bidjan Payandeh wurde festgesetzt. Das Verfahren ist mit der Beschlussfassung zur Schlussverteilung abgeschlossen. Zur Ausschütung auf die Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO steht ein Betrag in Höhe von 176.701,00 Euro zur Verfügung. Auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO erfolgt eine Zahlung in Höhe von 3.563,98 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1796/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Yonas Semi Seidel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735713
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 09.04.2026 nachträglich angemeldete…
1 IN 1796/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Yonas Semi Seidel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735713
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 09.04.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1796/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Yonas Semi Seidel, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735713
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlu…
1 IN 1796/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Yonas Semi Seidel, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735713
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1796/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Yonas Semi Seidel, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735713
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erst…
1 IN 1796/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Yonas Semi Seidel, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735713
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, O 3, 11+12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 299.592,09 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt. Dies ist bedingt durch die Bemühungen um eine übertragende Sanierung, den Mehraufwand für die Umsatzsteuererklärungen und einen Abschlag aufgrund der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim, vertr. d. d. GF Yonas Semi Seidel,- unbekannten Aufenthalts -, Registergericht AG Mannheim, HRB 735713, Az.: 1 IN 1796/20, Amtsgericht Mannheim betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Taste Company GmbH, Friesenheimer Straße 25, 68169 Mannheim, vertr. d. d. GF Yonas Semi Seidel,- unbekannten Aufenthalts -, Registergericht AG Mannheim, HRB 735713, Az.: 1 IN 1796/20, Amtsgericht Mannheim betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 176.701,00 Euro.
Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden steht zur Ausschütung auf die Insolvenzforderungen ein Betrag in Höhe von 176.701,00 Euro zur Verfügung.
Auf die nachrangigen und festgestellten Forderungen des § 39 InsO in Höhe von 25.016,39 Euro erfolgt eine Zahlung in Höhe von 3.563,98 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten bei dem Amtsgericht Mannheim, Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14, 68159 Mannheim aus.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.