Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 703678

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Insolvenzprofil

TK-Support GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mannheimer Straße 66, 68309 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 703678
EUID
DEB8535.HRB703678

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 306/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Patric Naumann
Adresse
Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannheim

Termine & Fristen

Aufhebung
07.04.2015

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Audio- und Telekommunikationsgeräten aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Vertriebsleistungen einschließlich der Vermittlung von Verträgen aller Art im Bereich der Telekommunikation. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TK-Support GmbH in Mannheim ist am 07.04.2015 aufgehoben worden. Im Rahmen des aufgehobenen Verfahrens wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung angeordnet. Diese betrifft für die Einlagerungskosten zurückbehaltene Beträge, die für die Verteilung frei werden. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1 IN 306/12 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TK-Support GmbH, Mannheimer Str. 66, 68309 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Alan Gencer - Schuldnerin - | In dem am 07.04.2015 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich für die Ei…

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