Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thermico Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 16902
EUID
DER2402.HRB16902
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 20/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Fleig
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Kaiserstr. 21-23, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Kostenvorschussfrist
10.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermico Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902, wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 20/21 geführt. Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Götz Matthäus. In einer Bekanntmachung vom 29.09.2026 teilt das Gericht mit, dass die Insolvenzmasse nach Mitteilung des Insolvenzverwalters nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert, der bis zum 10.11.2026 bei der Zahlstelle Dortmund einzuzahlen ist. Sollte dieser Betrag nicht fristgerecht eingehen, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 07.10.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen insgesamt 25.096,06 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht jedoch ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist ebenfalls auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die aktuelle Verfahrensphase ist durch die Zustimmung zur Schlussverteilung und die anstehende Einstellung mangels Masse gekennzeichnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902 eingetragenen Thermico Verwaltungs GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Matthäus, Westerfilder St…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902 eingetragenen Thermico Verwaltungs GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 25.096,06 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, , Zimmer Nr. zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
259 IN 20/21
Amtsgericht Dortmund, 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902 eingetragenen Thermico Verwaltungs GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Matthäus, Westerfilder St…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902 eingetragenen Thermico Verwaltungs GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fleig, Achim, Kaiserstr. 21-23, 44135 Dortmund
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 10.11.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 200,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
259 IN 20/21
Amtsgericht Dortmund, 29.09.2026
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