Berichts- und PrüfungsterminMecklenburg-VorpommernHRB 12390
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thermoelect GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 12390
EUID
DEN1308V.HRB12390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
116/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Bestellung Insolvenzverwalter
03.11.2023
Prüfungstermin
16.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von innovativen Heizsystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermoelect GmbH ist anhängig. Die mit Beschluss vom 19.05.2020 bestellte Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger hat am 03.11.2023 aus persönlichen Gründen ihre Entlassung beantragt, da sie die Aufgaben nicht bis zur Beendigung des Verfahrens wahrnehmen kann. Das Amtsgericht Schwerin hat dieser Entlassung stattgegeben. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Krüger bestellt worden, der seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermoelect GmbH ist anhängig. Die mit Beschluss vom 19.05.2020 bestellte Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger hat am 03.11.2023 um ihre Entlassung gebeten, woraufhin sie aus ihrem Amt entlassen wurde. Als neuer Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian K…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermoelect GmbH ist anhängig. Die mit Beschluss vom 19.05.2020 bestellte Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger hat am 03.11.2023 um ihre Entlassung gebeten, woraufhin sie aus ihrem Amt entlassen wurde. Als neuer Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krüger bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 16.10.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen, andernfalls gelten diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 116/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Auf Antrag der Insolvenzverwalterin Rechtsan…
580 IN 116/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Auf Antrag der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger, Lübsche Straße 48, 23966 Wismar vom 03.11.2023 wird diese aus ihrem Amt entlassen.
2. Als neuer Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Krüger, Lübsche Straße 48, 23966 Wismar bestellt.
Gründe:
Die mit Beschluss vom 19.05.2020 bestellte Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger bat mit Schriftsatz vom 03.11.2023 aus persönlichen Gründen um ihre Entlassung. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren können damit nicht bis zur Beendigung des Verfahrens wahrgenommen werden.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Krüger erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 116/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderu…
580 IN 116/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.08.2024
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