Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thieme Fashion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Richard-Thieme-Str. 1, 01900 Großröhrsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 21749
EUID
DEU1104.HRB21749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/544 IN 1920/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher
Adresse
Nieritzstraße 14, 01097 Dresden
Telefon
0351 810827 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.01.2025 , 10:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2025
Berichtstermin
16.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.04.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Import, Export sowie Produktion von Textilien aller Art sowie Handel mit diesen Erzeugnissen und Geschäftsbesorgungen für andere Firmen aus der Textilbranche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH mit Sitz in Großröhrsdorf wird vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 544 IN 1920/24 behandelt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 21749 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jens Schulze vertreten. Am 14.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Dies ist das im Text genannte wesentliche Verfahrenseignis.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH ist am 31.01.2025 um 10:42 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.03.2025 bei der Insolvenzverwalte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH ist am 31.01.2025 um 10:42 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Am 14.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf Mittwoch, den 16.04.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dresden anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1920/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 21749
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 14.02.2025…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1920/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 21749
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 14.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/544 IN 1920/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 21749
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 31.01.2025 um 10:42 Uhr das Insolvenzverf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/544 IN 1920/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thieme Fashion GmbH, Richard-Thieme-Straße 1, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 21749
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Schulze
- wurde am 31.01.2025 um 10:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefax: 0351 810827 111 Telefon geschäftlich: 0351 810827 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 16.04.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 16.04.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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