Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thomas Rüdel Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Geisental 4, 44805 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 7614
EUID
DER2201.HRB7614
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 585/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Gutheil
Adresse
Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
14.07.2023
Eröffnung
17.07.2024 , 16:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2024
Einsichtnahme Unterlagen
28.08.2024
Berichtstermin
25.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb gastronomischer Objekte aller Art sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen, welche im Gaststättengewerbe tätig sind. Gegenstand ist ferner der Einzelhandel mit sämtlichen Getränken, die im gastronomischen Bereich zum Ausschank gelangen, einschließlich alkoholfreier Getränke, Spiritousen und Tabakwaren. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der Betrieb eines Party-Service. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann auch andere Unternehmen neu errichten oder erwerben oder sich an solchen beteiligen und/oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 17.07.2024 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Rüdel Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 14.07.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Marion Gutheil ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.09.2024. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 28.08.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 585/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7614 eingetragenen Thomas Rüdel Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Im Siepen 5, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rüdel, Im Siepen 5, 45739 Oer-Erkens…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 585/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7614 eingetragenen Thomas Rüdel Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Im Siepen 5, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rüdel, Im Siepen 5, 45739 Oer-Erkenschwick
Geschäftszweig: Ausführung von Dienstleistung um's Haus
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.07.2024, um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.07.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Gutheil, Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 28.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 585/23
Bochum, 17.07.2024
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