Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TIWO Pflegedienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Donaustraße 43, 38120 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 203821
EUID
DEP1103.HRB203821
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 290/23 b
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Adresse
Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin
Termine & Fristen
Bekanntmachung Vergütungsantrag
09.01.2026
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
05.03.2026
Festsetzung Vergütung Sonderverwalter
08.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ambulante Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH ist anhängig. Im vorläufigen Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 09.01.2026 erfolgte eine Bekanntmachung zur Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters, wobei Einwendungen binnen zwei Wochen erhoben werden konnten. Am 05.03.2026 hat das Amtsgericht Braunschweig die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde eine Berechnungsmasse von 140.078,91 EUR zugrunde gelegt. Der Zuschlag für den obstruierenden Geschäftsführer wurde von 80 % auf 70 % reduziert, was insgesamt zu einem Zuschlag von 120 % führte. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der InsVV. Zudem wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Am 08.05.2026 wurden dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei die Tätigkeit auf die Prüfung einer einzelnen Forderungsanmeldung beschränkt war. Die festgesetzten Beträge für beide Verwalter sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 120 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 140.078,91 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der Zuschlag Obstruierender Geschäftsführer war von 80 % auf 70 % zu reduzieren, da die Zuschlagstatbestände Obstruktiver Geschäftsführer, Ungeordnetes Belegwesen; fehlende Unterlagen, Verschweigen von Vermögen inhaltlich zusammenhängen.
Die im Vergütungsantrag genannte Regel-/ bzw. Bruchteilsvergütung ist fehlerhaft. Gem. § 2 InsVV werden von dem Mehrbetrag bis zu 250.000,00 € 7,5 % errechnet, sodass sich bei Berücksichtigung eines Zuschlages in Höhe von insgesamt 120 % eine Vergütung in Höhe von € ergibt. Die Vergütung war jedoch lediglich auf die beantragten € festzusetzen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsa…
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt C…
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
1,30 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV
EUR
Pauschale Nr. 7002 VV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sonderinsolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.04.2026 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters bemisst sich in entsprechender Anwendung der §§ 63, 64 InsO i. V. m. der InsVV. Bei einer ausschließlich auf die Prüfung einer einzelnen Forderungsanmeldung beschränkten Tätigkeit ist die Vergütung auf einen angemessenen Bruchteil der Regelvergütung zu begrenzen; dabei bildet eine Vergütung nach dem RVG die Obergrenze.
Die Erstattung der Auslagen ergibt sich aus § 8 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 290/23 b: Über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2024 um 15:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsa…
272 IN 290/23 b: Über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2024 um 15:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (06.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 22.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die…
272 IN 290/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIWO Pflegedienst GmbH, Donaustraße 43, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203821), vertr. d.: Alexander Batuschanski, Ansbacher Straße 63, 10777 Berlin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 22.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 24.10.2024
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