Einzelhandel/Großhandel sowie Import/Export von Waren (soweit der Handel und Vertrieb nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf), insbesondere über Internet-Markplätze und Webshop; Dienstleistungen (z.B. Lagerung, Bestellabwicklung) für Firmen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel und die Beratung/Consulting von Firmen zum Handel über Internet-Markplätze.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 04.09.2025 anberaumt, um besonders bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen. Im November 2025 wurden Fristen zur Stellungnahme sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen festgelegt. Die Vergütung des vorläufigen und späteren Insolvenzverwalters Dr. Robert Schiebe wurde im Dezember 2025 festgesetzt. Ein ursprünglich für den 16.04.2026 geplanter Schlusstermin wurde im März 2026 aufgehoben, da noch nachträgliche Forderungen zu prüfen waren. Stattdessen wurde ein neuer Stichtag für die Prüfung auf den 11.05.2026 bestimmt. Parallel dazu wurden zwei Bekanntmachungen zur geplanten Schlussverteilung veröffentlicht (Februar und Mai 2026), wobei der verfügbare Massebestand bei ca. 69.306 EUR lag. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde mit einem Stichtag vom 20.07.2026 erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schlusstermin vom 16.04.2026 wird aufgehoben.
Gründe:
Der Schlusst…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schlusstermin vom 16.04.2026 wird aufgehoben.
Gründe:
Der Schlusstermin war aufzuheben, da noch nachträgliche Forderungen zu prüfen sind.
Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestellt.
Amtsgericht Mainz, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstel…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 69.306,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 190.510,12 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Mainz, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sticht…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert S…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 93.708,17 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Folgende Erhöhung der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung wurde beantragt:
-Ermittlung Anfechtungsansprüche u. Geschäftsführerhaftung i.H.v. 15 %
Die Erhöhung ist angemessen, es wird auf die Erläuterung des Insolvenzverwalters im
Antrag verwiesen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe f…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Folgende Erhöhung der Insolvenzverwaltervergütung wurde beantragt:
-Auslandsbezug/Umfangreiche Korrespondenz mit ausländichen Steuerbehörde i.H.v.
20 %
-Abschluss Vergleich mit dem Geschäftsführer i.H.v. 25 %
Die Erhöhung ist angemessen, es wird auf die Erläuterung des Insolvenzverwalters im Antrag verwiesen.
-Abschlag für vorläufige Verwaltung i.H.v. 5 %
In der Gesamtschau wird ein Zuschlag von 40 % festgesetzt.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 1 (11) erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Die Veröffentlichung vom 27.02.2026 wird mit dieser Veröffentlichung ersetzt.
Das Verte…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Die Veröffentlichung vom 27.02.2026 wird mit dieser Veröffentlichung ersetzt.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 69.306,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 212.511,97 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Mainz, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entsprich…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnersta…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.09.2025, 14:00 Uhr, Saal 16, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer (Haftungsansprüche)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren ang…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Verg…
280 IN 127/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT - Trading & Consulting GmbH, Uwe-Beyer-Straße 34, 55128 Mainz (AG Mainz, HRB 48314), vertr. d.: Thomas Müller (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 04.11.2025
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