Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HD Investments GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Leichhofstraße 5, 55116 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 49321
EUID
DET2304V.HRB49321
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 195/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
26.03.2024 , 07:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.05.2024
Berichtstermin
24.06.2024
Prüfungstermin
24.06.2024
Gläubigerversammlung
01.04.2025 , 10:00 Uhr
Schlusstermin
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Bioprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH ist am 26.03.2024 um 07:45 Uhr durch das Amtsgericht Mainz eröffnet worden. Rechtsanwalt Michael Hirner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 24.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 24.06.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 01.04.2025 anberaumt, auf der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen wurde, darunter die Genehmigung eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Haftungsansprüchen in Höhe von 10.000,00 €. Ein späterer Stichtag für das schriftliche Verfahren zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde auf den 30.04.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH ist am 26.03.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Michael Hirner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 24.05.2024, der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 24.06.2024. Eine beson…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH ist am 26.03.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Michael Hirner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 24.05.2024, der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 24.06.2024. Eine besondere Gläubigerversammlung fand am 01.04.2025 statt, in der unter anderem ein Vergleich mit dem Geschäftsführer beschlossen wurde. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung; die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch das Gericht erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 28.08.2026. Ein verfügbarer Massebestand von 3.070,20 EUR steht für die Verteilung an Forderungen in Höhe von 84.452,84 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird…
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 195/23: Über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2024 um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner…
280 IN 195/23: Über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2024 um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, Tel.: 06131/8889898, Fax: 06131/8889899, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 27.03.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubiger…
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 01.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 208, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Vergleich mit dem Geschäftsführer abzuschließen, wonach zur Abgeltung aller Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer von diesem noch eine Zahlung in Höhe von 10.000,00 € zur Masse erstattet werden muss.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, …
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Hirner festgeset…
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Hirner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle d…
280 IN 195/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Investments GmbH, Rügnerstraße 53, 64319 Pfungstadt (AG Mainz, HRB 49321), vertr. d.: 1. Yannick Bechtel, Rügner Straße 53, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, Tel.: 06131/8889898, Fax: 06131/8889899, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.070,20 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 84.452,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Mainz, 30.06.2026
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