Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 742435

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Insolvenzprofil

Torun Sportwetten GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 742435
EUID
DEB8535.HRB742435

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
105 IN 1072/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Telefon
0621 4908010

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2026 , 16:15 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 06.10.2026 um 16:15 Uhr im Verfahren über den Antrag der AOK auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Torun Sportwetten GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Sinan Torun vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Diese ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Schuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen herauszugeben. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

105 IN 1072/26 | In dem Verfahren über den Antrag der AOK Kriegsstr. 41 76133 Karlsruhe Gz.: 75389314 - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Torun Sportwetten GmbH Pforzheimer Str. 26 75015 Bretten vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Torun Registergericht: Amts…

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