Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 30.09.2026 über den Antrag der ARVAL BUILD GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Arvydas Stankevicius vertreten und im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 714920 eingetragen. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe einlegend. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, wobei eine Einlegung per E-Mail nicht zulässig ist. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln, sofern dies technisch möglich ist.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.