Die Gesellschaft betriebt Bauservice, wie z. B. Fliesen-Platten-Mosaikverlegung, Raumausstatter, Gebäudereiniger, Holz- und Bautenschutz, Betonbohren- und Schneiden, Einbau von genormten Teilen etc. Des weiteren Dienstleistungen, Handel mit Baustoffen, Bauelementen, Sanitärbedarf und Baumarktartikel etc..
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der TOWI GmbH mit Sitz in Südbrookmerland ist am 26.03.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Uwe Kuhmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Uwe Kuhmann ist als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.07.2024. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOWI GmbH in Südbrookmerland ist am 01.05.2024 durch das Amtsgericht Aurich eröffnet worden. Zuvor war am 26.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Uwe Kuhmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOWI GmbH in Südbrookmerland ist am 01.05.2024 durch das Amtsgericht Aurich eröffnet worden. Zuvor war am 26.03.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Uwe Kuhmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Uwe Kuhmann als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.07.2024. Am 15.08.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ein besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 10.09.2024 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 43/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann (Geschäftsführerin), ist am 26.03.2024 um 08.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen …
9 IN 43/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann (Geschäftsführerin), ist am 26.03.2024 um 08.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, D 28195 Bremen, Tel.: 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10, E-Mail: info@kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 43/24: Über das Vermögen der TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, D 28195 …
9 IN 43/24: Über das Vermögen der TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Herdentorswallstraße 93, D 28195 Bremen, Tel.: 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10, E-Mail: info@kuhmann.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 43/24: In dem Insolvenzverfahren TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen M…
9 IN 43/24: In dem Insolvenzverfahren TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 43/24
In dem Insolvenzverfahren TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 10.09.2024
Anmeldungen können von…
Geschäfts-Nr. 9 IN 43/24
In dem Insolvenzverfahren TOWI GmbH, Siebelshörner Straße 59, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRB 203235), vertr. d.: Andrea Willmann, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 10.09.2024
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 15.08.2024
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