Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Träger, Matthias
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schäller 7, 09350 Lichtenstein/Sa.
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 4425
EUID
DEU1206.HRA4425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
301 IN 1405/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Adresse
Bosestraße 9, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30317215
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
17.01.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.03.2025
Berichtstermin
17.04.2025 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
28.01.2026 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
11.06.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Der Schuldner betreibt eine selbständige Tätigkeit als Garten- und Dienstleistungsservice sowie einen Landwirtschaftsbetrieb mit Viehbestand. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass Vermögen aus diesen selbständigen Tätigkeiten nicht zur Insolvenzmasse gehört und entsprechende Ansprüche im Verfahren nicht geltend gemacht werden können. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Beschlüsse der Gläubigerversammlung zur Veräußerung von Grundbesitz gefasst bzw. beantragt. Ein früherer Termin zur Beschlussfassung über die Verwertung eines Grundstücks in Lichtenstein (Blatt 3418) für 164.000,00 EUR ist bereits ergangen. Weitere Termine zur Zustimmung zur Veräußerung von Grundbesitz in Lichtenstein (Blatt 2202) für 160.000,00 EUR sowie ein weiterer Termin mit unvollständigen Angaben sind bestimmt worden. Die aktuellen Verfahrensschritte konzentrieren sich auf die Verwaltung und Verwertung des insolvenzmäßigen Vermögens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger ist am 17.01.2025 um 13:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.03.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger ist am 17.01.2025 um 13:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.03.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung war ursprünglich für den 17.04.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde festgestellt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (M.L.M. Garten- und Dienstleistungsservice) sowie aus einem Landwirtschaftsbetrieb nicht zur Insolvenzmasse gehört. Es wurden Beschlüsse zur Veräußerung von Grundbesitz gefasst; dabei ging es um Flächen in Lichtenstein mit Kaufpreisen von 160.000,00 EUR bzw. 164.000,00 EUR. Weitere Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurden für den 28.01.2026 und den 11.06.2026 bestimmt. Das Verfahren ist im Stadium der weiteren Abwicklung mit anstehenden Gläubigerversammlungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2026 gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (M.L.M…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2026 gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (M.L.M. Garten- und Dienstleistungsservice) nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 28.01.2026
09:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Lichtenstein, Grundbuchamt des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, Blatt 2202 Flurstück 1126/11, zu einem Kaufpreis von 160.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 19.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum:…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 19.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Donnerstag, 11.06.2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von xxx, Grundbuchamt des Amtsgerichts xxx, Blatt xxx, Flurstück xxx, Landwirtschaftsfläche, Gebäude- und Freifläche, xxx, xxx m² zu einem Kaufpreis von xxx EUR.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
...
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 10.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss zur Terminsbestimmung des Berichts- und Prüftermins vom 17.01.2025 wird um folge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 10.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss zur Terminsbestimmung des Berichts- und Prüftermins vom 17.01.2025 wird um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt:
1. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur Verwertung des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Lichtenstein, Grundbuchamt des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, Blatt 3418, Callenberg Flurstück 302/2, Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 2.910 m², postalisch Turnerweg zu einem Kaufpreis von € 164.000,00.
2. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- hat der Insolvenzverwalter am 31.03.2025 gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners Landwi…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- hat der Insolvenzverwalter am 31.03.2025 gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners Landwirtschaftsbetrieb mit Viehbestand nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- wurde mit Beschluss vom 17.01.2025 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- wurde mit Beschluss vom 17.01.2025 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 17.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Einzelhandel) wird am 17.01.2025 um 13:00…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
ergeht am 17.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Einzelhandel) wird am 17.01.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach der Insolvenzordnung nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 290, 297 und 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
4. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für den Schuldner zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO), die Frage der Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 17.04.2025
09:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- wurde am 18.09.2024 um 10:03 Uhr Dr. jur. Marlon Foit, Bosestraße 9, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30317215, Email gesc…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1405/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Matthias Träger, geb. 03.10.1985, Talstraße 16, 08132 Mülsen
- wurde am 18.09.2024 um 10:03 Uhr Dr. jur. Marlon Foit, Bosestraße 9, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30317215, Email geschäftlich info@sbf-inso.de, Telefax 0375 35319598 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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