Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 8373
EUID
DEG1103.HRB8373
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 150/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Vergütungsbeschluss vorläufiger Verwalter
31.05.2024
Vergütungsbeschluss Gläubigerausschussmitglied
30.08.2024
Vergütungsbeschluss vorläufiger Sachwalter
06.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald sind die Vergütung des vorläufigen Sachwalters sowie die Auslagen aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.073.560,50 € festgesetzt worden. Für den Beschluss vom 06.02.2025 wurde ein Zuschlag von 70 % festgelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication and Engineering ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Vergütungsbeschlüsse gefasst. Am 31. Mai 2024 hat das Amtsgericht Cottbus die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen auf Basis einer Insolvenzma…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication and Engineering ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Vergütungsbeschlüsse gefasst. Am 31. Mai 2024 hat das Amtsgericht Cottbus die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters sowie Auslagen auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 6.840.104,16 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 95 Prozent für Erschwernisse wie die Betriebsfortführung und Arbeitnehmerangelegenheiten gewährt. Am 30. August 2024 wurde die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Am 06. Februar 2025 erfolgte die Festsetzung der Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters sowie Auslagen auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 6.073.560,50 Euro nebst Umsatzsteuer, wobei Zuschläge in Höhe von insgesamt 70 Prozent festgesetzt wurden. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Abwicklung durch den vorläufigen Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höh…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.840.104,16 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde Zuschläge iHv insgesamt 95% festgesetzt für die Erschwernisse im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, Abschluss einer Fortführungsvereinbarung inkl. Unechter Massekredite, Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um eine übertragende Sanierung. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 31. Mai 2024, 63 IN 150/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald sind die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters gem. §§ 2, 12, 12a InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzm…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald sind die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters gem. §§ 2, 12, 12a InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 6.073.560,50 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde Zuschläge iHv insgesamt 70 % festgesetzt. An vom vorläufigen Sachwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 06.02.2025, Az: 63 IN 150/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8373 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vertrieb von Fahrzeugen, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald, eingetragener Sitz: Vetschau, vertreten durch den…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransTec F&E Vetschau GmbH Fabrication und Engineering (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8373 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vertrieb von Fahrzeugen, Juri-Gagarin-Straße 10, 03226 Vetschau/Spreewald, eingetragener Sitz: Vetschau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Fiedler - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Mulansky & Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden - sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 30. August 2024, 63 IN 150/22
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