Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Traumzaun GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 37877
EUID
DEG1312.HRB37877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 239/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2024
Berichtstermin
10.04.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.04.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumzaun GmbH ist am 01. Februar 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zuständig ist das Amtsgericht Potsdam. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 11. März 2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, die zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist für den 10. April 2024 angesetzt. Auf dieser Versammlung soll über den Verkauf des gesamten Unternehmens im Wege der übertragenden Sanierung abgestimmt werden. Die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin wurde am 06. Februar 2024 entsprechend ergänzt. Sofern die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung zum Verkauf des Unternehmens als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Traumzaun GmbH, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Pleschinger (Registergericht: Potsdam HRB 37877 B)
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 10. April 2024, 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, J…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Traumzaun GmbH, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Pleschinger (Registergericht: Potsdam HRB 37877 B)
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 10. April 2024, 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 wie folgt ergänzt:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Verkauf des gesamten Unternehmens (übertragende Sanierung).
Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum Verkauf des Unternehmens als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 6. Februar 2024, 6.50 IN 239/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Traumzaun GmbH, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf
Geschäftszweig: Der Handel von Zaunanlagen, Metallerzeugnissen, Carports und Aufbewahrungsboxen sowie von Tiny Houses.
HRB 37877
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01. Februar 2024, um 12 Uhr das Insolvenzverfahren als…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Traumzaun GmbH, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf
Geschäftszweig: Der Handel von Zaunanlagen, Metallerzeugnissen, Carports und Aufbewahrungsboxen sowie von Tiny Houses.
HRB 37877
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01. Februar 2024, um 12 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Mittwoch, 10. April 2024, 10:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 01. Februar 2024, Amtsgericht Potsdam, 6.50 IN 239/23
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