Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 104802
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Insolvenzprofil
TRAVNIK Development GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werkstättenstraße 21, 51379 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104802
EUID
DER3306.HRB104802
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 206/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 12:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.03.2024
Berichtstermin
03.04.2024 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
03.04.2024 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland für eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im vorgenannten Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.02.2024 um 12:39 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRAVNIK Development GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.03.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 03.04.2024 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens, beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 20.03.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 206/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104802 eingetragenen TRAVNIK Development GmbH, Winkelsfelder Str. 35, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Alexander Travnik,
wird wegen Zahlungsunfähigkei…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 206/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104802 eingetragenen TRAVNIK Development GmbH, Winkelsfelder Str. 35, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Alexander Travnik,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 12:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 03.04.2024, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 206/23
Düsseldorf, 01.02.2024
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