Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trend Fashion For You Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gebhardtstr. 33 - 35, 90762 Fürth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 9620
EUID
DED3304V.HRB9620
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth
Aktenzeichen
IN 39/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Aufhebung
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft in Firma Trend Fashion For You GmbH & Co. deren Gegenstand der Handel mit Textilien aller Art ist sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in der Gesellschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trend Fashion For You Management GmbH mit Sitz in Fürth ist durch die Aufhebung des Verfahrens abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba hat die Vergütung und Auslagen nach Antrag vom 31.10.2025 festsetzen lassen. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 154.816,97 EUR zu berücksichtigen, wobei keine Masse für eine Schlussverteilung zur Verfügung steht. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgte im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 23.02.2026 vorgelegt werden. Das Verfahren ist mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung am 03.06.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 39/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolve…
IN 39/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 39/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO ein…
IN 39/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 154.816,97 € zu berücksichtigen.
Es steht keine Masse für eine Schussverteilung zur Verfügung.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 39/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 154.816,97 …
IN 39/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 154.816,97 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 39/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten de…
IN 39/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trend Fashion For You Management GmbH, Gebhardtstraße 33-35, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Bauereiß Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 9620
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.06.2026
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