Erwerb und Verwaltung von Immobilien und das Betreiben von Sporthallen. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Oliver Geist vertreten. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag hierfür ist der 13.08.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 41.234,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 560.133,71 EUR zu berücksichtigen. Es soll die Schlussverteilung erfolgen; das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus. Der Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist auf den 25.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidu…
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung…
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, w…
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 25.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftss…
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet: www.bbl-law.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 41.234,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 560.133,71 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwa…
908 IN 181/19 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Tennis & Sports GmbH, Wietzegraben 33, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 204211), vertr. d.: Oliver Geist, Stephannusstraße 19, 30449 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 41.234,13 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 75,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 27 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.06.2026
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