Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wäscherei Ritter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 111069
EUID
DEP2305.HRB111069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
1092/05
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
30.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wäscherei Ritter GmbH ist am 30.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover ist mit der befristeten Erinnerung innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 1092/05 - 0 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wäscherei Ritter GmbH, Im Rehwinkel 1, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 111069), vertr. d.: Erika Ritter, Radeweg 1, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vo…
907 IN 1092/05 - 0 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wäscherei Ritter GmbH, Im Rehwinkel 1, 30827 Garbsen (AG Hannover, HRB 111069), vertr. d.: Erika Ritter, Radeweg 1, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2026
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