Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TWF Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Welseder Straße 41, 31840 Hessisch Oldendorf
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218871
EUID
DEP2305.HRB218871
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 24/22 -4
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
14.05.2024
Anordnung schriftliche Prüfung
20.08.2025
Stichtag Prüfung
29.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Bodenbelägen, Heim- und Industrietextilien und sonstigen Erzeugnissen, der Handel mit Textilerzeugnissen und ähnlichen Produkten, die Pachtung von Textilbetrieben und ähnlichen Unternehmungen sowie die Errichtung von Produktionsbetrieben und Wohnhäusern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH ist anhängig. Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Hameln hat am 18.04.2024 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Am 14.05.2024 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht worden. Die Berechnungsmasse für die Vergütungsrechnung beträgt 35.961,98 EUR. Am 20.08.2025 hat das Gericht die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 29.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 24/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH, Welseder Str. 41, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 218871), vertr. d.: 1. Dr. Christian Schäfer, 36037 Fulda, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der S…
36 IN 24/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH, Welseder Str. 41, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 218871), vertr. d.: 1. Dr. Christian Schäfer, 36037 Fulda, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 24/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH, Welseder Str. 41, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 218871), vertr. d.: 1. Dr. Christian Schäfer, 36037 Fulda, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Ausla…
36 IN 24/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH, Welseder Str. 41, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 218871), vertr. d.: 1. Dr. Christian Schäfer, 36037 Fulda, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 35.961,98 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 24/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH, Welseder Str. 41, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 218871), vertr. d.: 1. Dr. Christian Schäfer, 36037 Fulda, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die P…
36 IN 24/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TWF Holding GmbH, Welseder Str. 41, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 218871), vertr. d.: 1. Dr. Christian Schäfer, 36037 Fulda, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 20.08.2025
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