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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Erbringung von Bauleistungen und Baudienstleistungen aller Art und aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind und nicht in den Rahmen der Geschäfte gem. § 34 c Gewerbeordnung fallen.
Das Amtsgericht Essen hat am 27.03.2026 um 14:32 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der UHB-Projekt-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22275, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Geschäftszweig der Erbringung von Bauleistungen tätig. Durch die Anordnung nach §§ 21, 22 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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