Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15132
EUID
DER2507.HRB15132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 202/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich
Adresse
Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.09.2025 , 11:55 Uhr
Eröffnung
26.03.2026 , 11:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2026
Prüfungstermin
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH ist am 26.03.2026 um 11:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge dreier Gläubigerinnen, deren Eingänge zwischen dem 19.08.2025 und dem 25.09.2025 bei Gericht registriert wurden. Zuvor waren bereits am 23.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Das Verfahren ist mit dem Hauptverfahren 162 IN 202/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 01.06.2026. Die Unterlagen werden ab dem 19.05.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 202/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15132 eingetragenen VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Philipps-Bernau, Cranger Str.…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 202/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15132 eingetragenen VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Philipps-Bernau, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Betrieb und Verwaltung von Gastronomie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.03.2026, um 11:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 19.08.2025, 11.09.2025 und 25.09.2025 bei Gericht eingegangenen Anträge dreier Gläubigerinnen.
Zugleich werden die Verfahren 162 IN 202/25, 162 IN 223/25 und 162 IN 224/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.06.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Essen, 26.03.2026
Amtsgericht
Kemper
Richter am Amtsgericht
162 IN 202/25
Essen, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 202/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15132 eingetragenen VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 202/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15132 eingetragenen VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Philipps-Bernau, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Betrieb und Verwaltung von Gastronomie
ist am 23.09.2025, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 202/25
Amtsgericht Essen, 23.09.2025
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