Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
United Robotics Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wittener Straße 45, 44789 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19138
EUID
DER2201.HRB19138
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 140/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi
Rolle
Sachwalter
Adresse
Wittener Str. 56, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Antrag
06.03.2025
Eröffnung
30.05.2025 , 18:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.07.2025
Berichtstermin
28.08.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
28.08.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Automatisierungs- und Roboterlösungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Zusätzlich ist Unternehmensgegenstand die Konzeptionierung, die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, der Vertrieb und die Integration von Industrie-, Service-, Interaktions- und Gesellschaftsrobotern undaller dazugehörigen Software- Dienstleistungen. (2)Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß § 2 (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienengeeignet sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihreVertretung oder Geschäftsführung übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 30.05.2025 um 18:03 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der United Robotics Group GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 06.03.2025 eröffnet worden. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.07.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen ist ab dem 31.07.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 28.08.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Bochum angesetzt. In diesem Termin ist unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses zu beschließen. Der mit Beschluss vom 10.03.2025 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren ist beendet; ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 140/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19138 eingetragenen United Robotics Group GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jan Gudlick, Wittener Str. 45, 44789 Bochum
Geschäftszweig: d…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 140/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19138 eingetragenen United Robotics Group GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Jan Gudlick, Wittener Str. 45, 44789 Bochum
Geschäftszweig: der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich Entwicklung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.05.2025, um 18:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 BochumForderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.03.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Norbert Schmidt, Bismarckstr. 2, 59065 Hamm
Heinz-Willi Leuchter, Am Friedenshof 64, 46485 Wesel
Johannes Kober, Wittener Str. 45, 44789 Bochum.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 28.08.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 140/25
Bochum, 30.05.2025
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