Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18499
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vita Konzept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofstraße 73, 58452 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18499
EUID
DER2201.HRB18499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 237/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. David Bunzel
Adresse
Hamburgstraße 2, 58453 Witten
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.06.2024 , 11:24 Uhr
Eröffnung
30.05.2025 , 14:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.07.2025
Berichtstermin
22.08.2025
Prüfungstermin
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist die Konzeptionierung, Planung, die Errichtung, der Betrieb und die Beratung von Gesundheitszentren, Fitnessstudios, Rehabilitationszentren, Physiotherapieeinrichtungen und Arztpraxen einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäften und Maßnahmen, u.a. der Handel mit Einrichtungsgegenständen und Fitnessgeräten und die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vita Konzept GmbH ist am 30.05.2025 um 14:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Grund von Anträgen von Gläubigerinnen, die am 08.03.2024, am 04.06.2024 und am 14.06.2024 bei Gericht eingegangen waren. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. David Bunzel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich werden die Verfahren 80 IN 237/24, 80 IN 465/24 und 80 IN 488/24 miteinander verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. David Bunzel ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.07.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.08.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen liegen ab dem 25.07.2025 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 237/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18499 eingetragenen Vita Konzept GmbH, Bahnhofstr. 73, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Dzeik, Dellmannsweg 138, 45277 Essen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit u…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 237/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18499 eingetragenen Vita Konzept GmbH, Bahnhofstr. 73, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Dzeik, Dellmannsweg 138, 45277 Essen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.05.2025, um 14:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt auf Grund von am 08.03.2024, am 04.06.2024 und am 14.06.2024 bei Gericht eingegangenen Anträgen von Gläubigerinnen .
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 237/24 und 80 IN 465/24 und 80 IN 488/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Hamburgstraße 2, 58453 Witten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 237/24
Bochum, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 237/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18499 eingetragenen Vita Konzept GmbH, Bahnhofstr. 73, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Dzeik, Dellmannsweg 138, 45277 Es…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 237/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18499 eingetragenen Vita Konzept GmbH, Bahnhofstr. 73, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Dzeik, Dellmannsweg 138, 45277 Essen
ist am 11.06.2024, um 11:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Hamburgstraße 2, 58453 Witten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 237/24
Amtsgericht Bochum, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 237/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18499 eingetragenen Vita Konzept GmbH, Bahnhofstr. 73, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Dzeik, Dellmannsweg 138, 45277 Essen
wird e…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 237/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18499 eingetragenen Vita Konzept GmbH, Bahnhofstr. 73, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Dzeik, Dellmannsweg 138, 45277 Essen
wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters, bestehend aus einem Tätigkeitsbericht ohne Belege,
bestimmt auf den
22.08.2025
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.
80 IN 237/24
Amtsgericht Bochum, 25.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.